Rechtsprechung
   SG Leipzig, 17.12.2014 - S 17 AS 3132/14 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,48857
SG Leipzig, 17.12.2014 - S 17 AS 3132/14 ER (https://dejure.org/2014,48857)
SG Leipzig, Entscheidung vom 17.12.2014 - S 17 AS 3132/14 ER (https://dejure.org/2014,48857)
SG Leipzig, Entscheidung vom 17. Dezember 2014 - S 17 AS 3132/14 ER (https://dejure.org/2014,48857)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,48857) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf vorläufige Gewährung von existenzsichernden Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • SG Leipzig, 03.06.2013 - S 17 AS 2198/12

    Zuwanderung: Welche Sozialleistungen stehen EU-Bürgern zu?

    Auszug aus SG Leipzig, 17.12.2014 - S 17 AS 3132/14
    Am 01.07.2012 haben die Antragsteller Klage erhoben, die hier unter dem Aktenzeichen S 17 AS 2198/12 anhängig ist.

    Die Antragstellerin ließ ihren Prozessbevollmächtigten in der Sache S 17 AS 2198/12 mit Schreiben vom 20.06.2014 hiergegen Widerspruch einlegen (Bl. 218 Antragsgegnerakte).

    Ergänzend wird auf die Leistungsakte des Antragsgegners, die Schriftsätze der Beteiligten und das Protokoll des Erörterungstermins vom 15.12.2014 sowie die beigezogenen Verfahrensakten S 17 AS 2198/12, S 19 AS 2483/14 ER und S 17 AS 4044/14 und die Übernahmeverfügung zu der Sache aus der 16. Kammer des SG A.

  • BVerwG, 31.05.2012 - 10 C 8.12

    Aufenthaltsrecht; Arbeitnehmer; Beitrittsstaaten; Daueraufenthaltsrecht;

    Auszug aus SG Leipzig, 17.12.2014 - S 17 AS 3132/14
    Denn der Begriff des rechtmäßigen Aufenthalts in § 4 a FreizügigkeitsG/EU ist wegen seiner Ableitung aus Art. 16 der damit umgesetzten Richtlinie 2004/38/EG unionsrechtlich einheitlich dahin auszulegen, dass rechtmäßig nur ein Aufenthalt ist, der im Einklang mit den in der Richtlinie 2004/38/EG vorgesehenen, insbesondere mit den in Art. 7 der Richtlinie 2004/38/EG aufgeführten Voraussetzungen steht ( BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2012, Az. 10 C 8/12 , Rz. 16 unter Hinweis auf EuGH "Ziolkowski", Urteil vom 21.12.2011, Az. C-424/10, ).
  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 9/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus SG Leipzig, 17.12.2014 - S 17 AS 3132/14
    Auf die Frage, ob der nachträglich erklärte Vorbehalt der Bundesregierung völkerrechtlich wirksam ist (das Bundessozialgericht nimmt Wirksamkeit an, vgl. BSG, EuGH-Vorlage vom 12. Dezember 2013, Az. B 4 AS 9/13 R , Rz. 23, ), kommt es hier daher nicht an.
  • EuGH, 21.12.2011 - C-424/10

    Der Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt wird nur durch einen Aufenthalt

    Auszug aus SG Leipzig, 17.12.2014 - S 17 AS 3132/14
    Denn der Begriff des rechtmäßigen Aufenthalts in § 4 a FreizügigkeitsG/EU ist wegen seiner Ableitung aus Art. 16 der damit umgesetzten Richtlinie 2004/38/EG unionsrechtlich einheitlich dahin auszulegen, dass rechtmäßig nur ein Aufenthalt ist, der im Einklang mit den in der Richtlinie 2004/38/EG vorgesehenen, insbesondere mit den in Art. 7 der Richtlinie 2004/38/EG aufgeführten Voraussetzungen steht ( BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2012, Az. 10 C 8/12 , Rz. 16 unter Hinweis auf EuGH "Ziolkowski", Urteil vom 21.12.2011, Az. C-424/10, ).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus SG Leipzig, 17.12.2014 - S 17 AS 3132/14
    Denn die Bundesrepublik hat aus Art. 1 Abs. 1, 20 Abs. 1 GG zwar die verfassungsrechtlich determinierte, gesetzlich auszufüllende Pflicht, ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewährleisten, wenn sich in der Bundesrepublik aufhaltenden Menschen die zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins notwendigen materiellen Mittel fehlen, weil sie weder aus einer Erwerbstätigkeit noch aus eigenem Vermögen noch aus Zuwendungen Dritter zu erlangen sind ( BVerfG, Urteil vom 18.07.2012, Az. 1 BvL 10/10, 2/11, Rz. 89, ).
  • EuGH, 04.06.2009 - C-22/08

    EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES

    Auszug aus SG Leipzig, 17.12.2014 - S 17 AS 3132/14
    Der auf Art. 18 AEUV und Art. 45 AEUV sowie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 04.06.2009, C-22/08 gestützte Widerspruch der nunmehr anwaltlich vertretenen Antragsteller (Bl. 72 der Leistungsakte des Antragsgegner) blieb mit Widerspruchsbescheid vom 01.06.2012 (Bl. 84 f. der Leistungsakte) ohne Erfolg.
  • LSG Hamburg, 01.12.2014 - L 4 AS 444/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus SG Leipzig, 17.12.2014 - S 17 AS 3132/14
    Dass nicht arbeitsuchende Hilfebedürftige ohne Aufenthaltsrecht nach dem Sinn des Leistungsausschlusses in § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II und ebenso in § 23 Abs. 3 SGB XII nicht gegenüber Arbeitsuchenden privilegiert, sondern ebenso vom Leistungsausschluss erfasst sind, ist geklärt (vgl. zuletzt, soweit ersichtlich, Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 01. Dezember 2014, Az. L 4 AS 444/14 B ER, Rz. 10 m. w. N...., ).
  • EuGH, 23.12.2015 - C-333/14

    Das schottische Gesetz zur Einführung eines Mindestverkaufspreises pro

    Auszug aus SG Leipzig, 17.12.2014 - S 17 AS 3132/14
    Es besteht keine Verpflichtung des Aufnahmemitgliedstaates, durch die Gewährung von existenzsichernden Sozialleistungen die Voraussetzungen für einen nach der Richtlinie rechtmäßigen Aufenthalt nicht erwerbstätiger Unionsbürger erst zu schaffen (EuGH "C.", Urteil vom 11.11.2014, Az. C-333/14, Rz. 77 - 81, zitiert nach ).
  • EuGH, 19.09.2013 - C-140/12

    Brey - Freizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Richtlinie 2004/38/EG - Recht auf

    Auszug aus SG Leipzig, 17.12.2014 - S 17 AS 3132/14
    Insoweit liegt kein Sachverhalt vor, in dem eine Einzelfallprüfung dahin in Betracht zu ziehen wäre, ob die Antragsteller angesichts größtenteils bedarfsdeckenden eigenen Einkommens Sozialleistungen unangemessen in Anspruch nehmen (vgl. hierzu im Einzelnen EuGH "Brey", Urteil vom 19.09.2013, C-140/12 , Rz. 64 - 78, zitiert nach ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht